TESTAMENT
Wie verfasse ich ein rechtskräftiges Testament?
Wer volljährig und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist kann seinen Letzten Willen verfassen. Das Testament muss mit der Hand geschrieben werden und mit Datum, Ortsangabe und vollem Namenszug versehen sein. Grundsätzlich empfiehlt sich der Gang zum Notar (oder Juristen). Für Privatpersonen ist ein Testament oder Erbvertrag immer dann sinnvoll, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht - wenn etwa ein Erbe mehr oder weniger bekommen soll, als die Paragraphen vorsehen, oder mit dem Erbe bestimmte Anweisungen und Wünsche verbunden sind. Alles, was nicht sittenwidrig ist, kann verfügt werden. Oft setzen sich Eheleute mit dem sogenannten „Berliner Testament“ als gegenseitige Alleinerben ein. Die Kinder werden erst berücksichtigt, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei größerem Vermögen kann das zu steuerlichen Mehrbelastungen der Erben führen. Selbstständige und Unternehmer sollten einen Fachmann zu Rate ziehen - um die Angehörigen zu sichern, das Lebenswerk nach dem Tod lebensfähig zu erhalten und Steuerfallen zu vermeiden.
Sind die Verträge unterzeichnet und hinterlegt, sollten auch die Betroffenen von den Verfügungen unterrichtet werden.
Nutzen Sie das Verfassen Ihres Testamentes zu einer bewussten Auseinandersetzung mit dem Thema und holen Sie sich gegebenenfalls professionellen Rat ein.


