PATIENTENVERFÜGUNG

Die Patientenverfügung ist eine vorsorgliche schriftliche Erklärung, die dann in Kraft tritt, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen mündlich zu äußern. Sie übermittelt den Angehörigen und Ärzten den letzten Willen der oder des Verfügenden auch für den schlimmsten Fall. Sie legen damit fest, welche medizinische Behandlung Sie in bestimmten Krankheitssituationen wünschen oder ablehnen.

Eine Patientenverfügung bedarf keiner bestimmten Form, sie muss nur unterschrieben sein. Sie sollten den Text regelmäßig, zum Beispiel jährlich, bestätigen, am besten mit Datum und Unterschrift, und dafür sorgen, dass Ihre Verfügung auch gefunden wird. Dabei hilft auch eine Eintragung ins Vorsorgeregister.

Für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr einwilligungsfähig sind, können Sie eine Person Ihres Vertrauens als Bevollmächtigten einsetzen. Die Patientenverfügung ist unabhängig davon gültig.

Die bevollmächtigte Person vertritt Ihre Interessen für den in der Vorsorgevollmacht bezeichneten Fall. Sie sollten mit ihr über Ihre Vorstellungen reden, die Sie in der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht zum Ausdruck bringen wollen. Wenn die betreffende Person bereit ist, die Bevollmächtigung zu übernehmen, sollte sie dieses Formular unterschreiben und das Zweitexemplar des Formulars erhalten.

Hier können Sie eine Vorlage für eine Patientenverfügung herunterladen:

Download Patientenverfügung

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