DAUERGRABPFLEGE
Individueller Service nach Ihren Wünschen
Denken Sie auch manchmal: „Was wird, wenn ich nicht mehr bin? Wer wird meine Grabstelle pflegen?“ Diese Sorge beschäftigt heute viele Menschen. Mit einem Dauergrabpflege- Vertrag können Sie schon zu Lebzeiten alles für „die Zeit danach“ regeln. So stellen Sie sicher, dass die Grabpflege für die gesamte Ruhezeit des zukünftigen Grabes professionell ausgeführt wird – und zwar ganz nach Ihren Vorstellungen.
Sie pflegen das Grab Ihrer Lieben selbst, manche der anfallenden Arbeiten werden Ihnen aber zu anstrengend? Auch hier hilft Ihnen Ihr Friedhofsgärtner. Besprechen Sie mit ihm, was Sie selbst tun möchten, und welchen Teil der Grabpflege Ihr Friedhofsgärtner übernehmen soll. Im Rahmen der Dauergrabpflege können Sie die einzelnen Leistungen – und damit auch die Kosten – ganz individuell nach Ihren Wünschen und Möglichkeiten bestimmen.
Dauergrabpflege ist keine „Einheitspflege“: Aus der Angebotspalette Ihres Friedhofsgärtners wählen Sie nicht nur die gärtnerischen Arbeiten aus, sondern auch die Art der Bepflanzung – von der Gesamtgestaltung bis zum individuellen Grabschmuck zu persönlichen Gedenktagen.
Bei der Auswahl und Zusammenstellung der Bepflanzung berät Ihr Friedhofsgärtner Sie gern.
Sichere Vorsorge über viele Jahre
Wenn Sie sich für die Dauergrabpflege entscheiden, übernimmt Ihr Friedhofsgärtner vor Ort die fachgerechte Betreuung des Grabes. Sie schließen mit Ihm einen Dauergrabpflege-Vertrag, in dem alle Leistungen, die er für Sie erbringen soll, detailliert aufgeführt werden. Ein solcher Vertrag läuft mindestens über fünf Jahre und maximal bis zum Ende der Ruhezeit. Nun fragen Sie sich vielleicht, wer die Arbeit des Friedhofsgärtners kontrolliert, wenn Sie dies nicht mehr selbst können? Ein Dauergrabpflege-Vertrag kann schließlich über mehrere Jahrzehnte laufen. Auch dafür ist gesorgt. Denn die Leistungen werden von der Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Sie kümmert sich bei Bedarf auch um Ersatz, falls der beauftragte Betrieb den Vertrag nicht mehr erfüllen kann. Auch für die Vertragssicherheit sorgt die Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH: Sie verwaltet die Dauergrabpflege-Verträge, sichert sie treuhänderisch ab und übernimmt die mündelsichere Anlage des eingezahlten Geldes. Durch die Verzinsung des eingesetzten Kapitals werden in der Regel Kostensteigerungen über die gesamte Laufzeit ausgeglichen. So werden spätere Nachzahlungen vermieden – bei gleichbleibender Leistung über Jahrzehnte.
Gegen das Vergessen
Gepflegte Gräber setzen ein deutliches Zeichen gegen das Vergessen, sie sind Brücke zwischen dem Heute und Morgen. Aber was passiert, wenn man in eine andere Stadt umzieht oder aus zeitlichen, gesundheitlichen oder anderen Gründen die Grabpflege nicht mehr selbst übernehmen kann?
Mit der Dauergrabpflege bietet Ihnen Ihr Friedhofsgärtner einen umfassenden Service für die langfristige Grabpflege ab einer Dauer von fünf Jahren. So können Sie ein Ihnen anvertrautes Grab ab sofort oder später auch Ihre eigene Grabstelle über viele Jahre hinweg in einem gepflegten Zustand erhalten.
Individueller Service für viele Jahre
Bei der Dauergrabpflege können Sie individuell wählen, welche friedhofsgärtnerischen Leistungen Sie in Anspruch nehmen. Die Leistungen Ihres Friedhofsgärtners sind u. a.:
- Gärtnerische Anlage und Gestaltung der Grabstätte
- Regelmäßige Betreuung und Pflege des Grabes (vom Sauberhalten der Grabfläche bis hin zum Schneiden der Gehölze)
- Jahreszeitlich wechselnde Bepflanzung mit Frühjahrs-, Sommer- und Herbstblumen Ihrer Wahl
- Schmuck des Grabes mit Wintergrün und Gestecken Grabschmuck zu Allerheiligen, Totensonntag und persönlichen Gedenktagen
- Erneuerung der gärtnerischen Anlage nach Einsenkschäden oder in zu vereinbarenden Abständen
Was ist Dauergrabpflege?
Dauergrabpflege ist die vertraglich vereinbarte langjährige Pflege eines Grabes durch Ihren Friedhofsgärtner. Während des gesamten Zeitraums wird das Grab genau nach den von Ihnen festgelegten Vorstellungen gepflegt. Ein solcher Vertrag läuft über mindestens fünf Jahre, darüber hinaus können Sie die Laufzeit frei wählen. Meist wird die Nutzungsdauer der Grabstelle abgedeckt. Für Zeiträume unter fünf Jahren sollten Sie mit dem Friedhofsgärtner eine Jahrespflege vereinbaren.
Vorteile eines Dauergrabpflege-Vertrages
Mit der Dauergrabpflege leisten Sie Vorsorge für die Zeit, in der Sie nicht mehr so aktiv sind wie jetzt. Damit entlasten Sie sich und Ihre Angehörigen, denn die professionelle Grabpflege ist für die vereinbarte Zeitdauer gesichert. Die Ausführung wird regelmäßig durch die Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH überwacht (s.u.).
Wann ist der Abschluß eines Dauergrabpflege-Vertrages empfehlenswert?
Immer dann, wenn man sich nicht oder nicht mehr um eine anvertraute Grabstätte kümmern kann: Zum Beispiel, wenn man an einen anderen Ort umzieht. Oder als Vorsorge, wenn nach dem Ableben keine Angehörigen da sein werden, die die Grabstätte pflegen bzw. die Angehörigen nicht mit den Grabpflegekosten belastet werden sollen.
Wann beginnt die Dauergrabpflege?
Der Beginn wird im Dauergrabpflege-Vertrag vereinbart: Die Grabpflege beginnt entweder auf Abruf durch den Auftraggeber oder zu einem festgelegten Datum oder erst nach dem Ableben des Auftraggebers.
Welche Leistungen kann ich erwarten?
Alle gewünschten Leistungen können Sie individuell mit Ihrem Friedhofsgärtner abstimmen und detailliert im Vertrag festlegen. Vom Sauberhalten der Grabfläche bis zur umfassenden Gestaltung und Pflege. Vom Bepflanzen, Gießen, Düngen und Schneiden bis zum liebevollen Blumengruß zu besonderen Gedenktagen. Neben den friedhofsgärtnerischen Leistungen können in einen Dauergrabpflege- Vertrag auch Bestattungsleistungen, Steinmetzarbeiten und der (Wieder-) Erwerb des Nutzungsrechtes aufgenommen werden.
Qualitätszeichen
Das nebenstehende Qualitätszeichen wird nur von Friedhofsgärtnereien geführt, die ihre Qualifikation in regelmäßigen Abständen in einer unabhängigen Prüfung nachweisen. Diese umfasst u. a. die hochwertige Grabgestaltung, die Zuverlässigkeit in der Grabpflege und den Service des Unternehmens. Diese Betriebe bieten Ihnen geprüfte Qualität, freundlichen Service und fachgerechte Leistungen sowie sichere Dauergrabpflege über eine Treuhandstelle.
Vertrauen durch vertragliche Sicherheit
Ein Dauergrabpflege-Vertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Friedhofsgärtner und dem Kunden (Treugeber) unter Mitwirkung der Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH als Treuhandstelle. Die Treuhandstelle ist verpflichtet, die Vertragssumme, die als Einmalzahlung bei Vertragsabschluß geleistet wird, treuhänderisch zu verwalten und die Erträge vertragsgemäß zu verwenden. Die Gelder werden mündelsicher angelegt und die jährlich anfallenden Zinserträge Ihrem Treuhandkonto gutgeschrieben. Zu den Aufgaben der Treuhandstelle gehört neben der Verwaltung der Verträge und der jährlichen Bezahlung des beauftragten Friedhofsgärtners auch dessen Überprüfung. In regelmäßigen Abständen kontrollieren qualifizierte Mitarbeiter die Ausführung der vereinbarten Leistungen.
Unser Partner zum Thema Dauergrabpflege:
Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH
Germaniastr. 53
44379 Dortmund
Tel.: 02 31 - 96 10 14 32
www.dauergrabpfl ege-wl.de
service@dauergrabpfl ege-wl.de


